Patienteninformationen
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen, die eventuelle Fragen zu einem Aufenthalt in unserem Krankenhaus vielleicht schon beantworten können. Bei weiteren Fragen können Sie gerne Kontakt mit uns aufnehmen.
Patientenbeteiligung
Seit 01. August 1997 zahlen gesetzlich Krankenversicherte nach § 39 Abs. 4 vom Beginn der Krankenhausbehandlung an innerhalb eines Kalenderjahres
an das Krankenhaus, das diesen Betrag an die Krankenkasse weiterleitet.
Dies gilt nicht
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- bei teilstationärer oder
- ambulanter Krankenhausbehandlung
- bei Entbindung
Wir bitten Sie, diesen Zuzahlungsbetrag spätestens bei der Entlassung in der Anmeldung zu entrichten.
Die innerhalb eines Kalenderjahres bereits geleistete Zahlung wird angerechnet. Sofern Sie im laufenden Kalenderjahr bereits eine Zuzahlung geleistet haben, weisen Sie uns - möglichst unter Vorlage der Quittung - bitte darauf hin.
Die Quittung über eine entrichtete Patientenbeteiligung sollten Sie daher stets bis zum Ende des Kalenderjahres aufbewahren.
